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Als Fotograf selbstständig machen? Was musste ich beachten?  

Chris · Oktober 02, 2014 · Blog · 14 comments
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Immer wieder lese ich in Foren und Kommentaren, dass der Fotomarkt übersättigt ist und das zu viele Fotografen auf den Markt drängen. Lieblingsthema ist meistens, dass zu viele Ungelernte jetzt einen auf „Fotograf“ machen und jeder eine „Vorname Nachname Fotografie/Photography“-Facebookseite besitzt, weil die Kameras für ein Appel&Ei verkauft werden. Alles angeblich schlechte Stümper, die nichtmal ein scharfes Foto hinbekommen.  Für mich ist das absoluter Schwachsinn! Die meisten vergessen dabei, wie sie selbst zum Fotografieren gekommen sind und wir alle mal mit hässlichen verwackelten Fotos angefangen haben und überhaupt keine Ahnung hatten, was man an der Kamera einstellen kann.

Unabhänig von der kreativen und ästhetischen Seite ist die bürokratische komplex und ich tappte mich, gerade am Anfang, nur sehr schwer im Dunkeln heran. Es gibt irgendwie auch kaum einen Beitrag, der sich damit beschäftigt, was man bei der Gewerbeanmeldung beachten muss und welche einzelnen bürokratische Stellen da auf einen zukommen. Viele trauen sich nicht etwas darüber zu schreiben,  weil man keine „steuerlichen Beratung“ geben darf.  Ich will euch nicht beraten, da geht ihr lieber in ein Steuerbüro. Ich möchte euch aber kurz erzählen, was auf mich am Anfang alles zukam, als ich beschloss Geld für Fotos zu nehmen. Vielleicht bekommt ihr anhand meiner Geschichte einen Überblick welche Kosten auf euch zukommen und mit welchen Stellen ihr reden müsst. Es kann natürlich sein, dass ich Sachen nicht korrekt gemacht habe oder sie einfach anders besser gehen, da müsst ihr euch schon selbst informieren (lassen).

 

Wie alles begann.

Es begann bei mir damit, dass ich einige Jahre lang alles umsonst fotografiert habe. Egal ob es eine Studentenparty oder eine Preisverleihung an meiner Uni war. Irgendwann wurde mir auch ein kleines Taschengeld für die Jobs angeboten und ich musste mich langsam damit auseinandersetzen, wie das alles offiziell angemeldet werden muss. Bei mir hat alles so gut funktioniert, aber ehrlich gesagt ich bin kein Steuerberater und alle Hintergründe versteh ich deswegen auch nicht.

 

Freiberufler oder Selbstständiger?

Für mich war damals die erste Frage, ob ich ein Freiberufler bin oder ein Gewerbe anmelden muss. Ganz kurz eine Erklärung die mir weitergeholfen hat: Ein Freiberufler als Fotodesigner fertigt erst seine Werke, ohne einen konkreten Auftrag oder Abnehmer dafür zu haben. Erst wenn er das Foto gemacht hat kann er es jemanden anbieten. Wenn ich aber erst einen Auftrag habe und dann Fotos dafür anfertige ist das ein Gewerbe. Also jeder der Hochzeitsbilder, Bewerbungsbilder etc. macht ist KEIN Freiberufler!

Also ging ich zur Stadt um mein Gewerbe anzumelden. Ich hatte dann ein Formular (gabs auch online) in das ich eintragen musste, was ich denn überhaupt machen möchte. Ich habe mich dafür entschieden ein relativ weites Spektrum anzugeben. Der Schwerpunkt liegt zwar auf der Fotografie, aber ich habe u.a. noch Erstellung von „Audio- /Visuellen Medien“ angegeben, um auch problemlos später mal einen Imagefilm machen zu können. 25 Euro hat mich die Anmeldung gekostet, ist aber etwas unterschiedlich von Stadt zu Stadt.

 

Ich als Kleinunternehmer!

Im nächsten Schritt musste ich mich entscheiden wie dieses Gewerbe aus steuerlicher Sicht aussehen soll. Hierzu bekam ich kurz nach der der Anmeldung einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Wenn ich mich richtig erinnre passierte das automatisch nach der Anmeldung bei der Stadt. Es war für mich abzusehen, dass ich in den nächsten Jahren alleine mein kleines Unternehmen führe und ich es nur nebengewerblich betreiben werde. Es gibt dazu eine Kleinunternehmerregelung, die es mir ermöglicht auf die Erhebung von Steuern auf meinen Rechnungen zu verzichten, wenn ich im Jahr unter 17.500€ liege. Entsprechend kann ich auch keine Ausgaben, z.B. beim Kauf einer Kamera, in dieser Weise absetzen. Steuern zu verlangen erfordert zudem auch einen größeren Buchhaltungsaufwand bei der Erfassung für das Finanzamt, daher entschied ich mich dagegen. Ich bin derzeit ein Kleinunternehmer der keine Steuern auf seinen Rechnungen ausweißt.

 

Fotograf gewerbe anmelden_Blog-0043

Die Handwerksrolle.

Parallel zur Gewerbeanmeldung und der steuerlichen Erfassung muss man sich als Fotograf um die Eintragung bei der Handwerkskammer kümmern. Manche Stadtverwaltungen leiten das direkt weiter, meine hat mich darauf hingewiesen, dass ich mich da selber in Kontakt mit der HWK setzen muss. Grund hierfür ist, dass der Beruf des Fotografen zwar mittlerweile zulassungsfrei ist, also auch ohne Ausbildung ausgeführt werden darf, jedoch eine Melde-/Eintragungspflicht besteht. Die Eintragung in die Handwerksrolle kostete mich 50,- Euro, hinzu kommt ein Mitgliedschaftsbeitrag im Jahr von 160,- €. Mit der kleinen Besonderheit, dass man im ersten Jahr nichts bezahlen muss und im 2. & 3. Jahr nur den halben Beitrag, also 80,- Euro.

Ein Freund von mir meinte neulich, dass das Shooting der Bilder nur einen minimalen Bruchteil ausmacht und er mind. 80% damit verbringt, die Bilder zu bearbeiten. Er hat sich dafür entschieden sich nicht als Fotograf anzumelden, sondern sich als Bildbearbeiter bei der Industrie und Handelskammer(IHK) eintragen zu lassen. Ich bin mit der HWK derzeit ganz zufrieden und habe einen guten Ansprechpartner bei Fragen, nur die Zeitung die jetzt regelmäßig in meinem Briefkasten landet finde ich eher uninteressant.

 

Die Berufsgenossenschaft.

Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Handwerkskammer waren damit für mich abgehakt und schon war der nächste Brief da. Die „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“ meldete sich bei mir und als Fotograf muss man in der BGETEM „pflichtversichert“ sein. Ich habe erst nicht ganz verstanden was die eigentlich machen. Sie sind nach meinem aktuellen Verständnis meine berufliche Krankenversicherung und versichern auch meine Mitarbeiter, sofern ich überhaupt welche hätte. Also wenn ich mir bei einem Auftrags-Shooting ein Bein breche, dann trägt dies nicht die private Krankenversicherung sondern die BG ETEM. Abhängig von der Staffelung ist man ab etwa 360,- € Jahresbeitrag dabei. Das ist natürlich für jemanden der ganz selten nur fotografiert und auch kaum Geld dafür nimmt ein ganz schön hoher Betrag. Hier gibt es aber noch eine Sonderregelung. Wenn man nicht mehr als 800 Stunden (100 Tage a 8 Stunden) arbeitet kann man sich von dem Versicherungsbeitrag befreien lassen. Man erhält dann aber auch keine Leistungen im Schadensfall und muss sich trotzdem bei der BG ETEM „registrieren“.  Da ich die Fotografie derzeit noch als Nebengewerbe betreibe habe ich auch nicht mehr als 800 Stunden Arbeitszeit und mich entsprechend befreien lassen.

…und noch mehr Versicherungen!

Das war bisher der MUSS-Teil für den nebenberuflichen Fotografen es gab aber noch ein paar Sachen die für mich wichtig waren. Das erste war die Versicherung für die Kameratechnik. Jeder der sich länger mit der Fotografie beschäftigt weiß, wie teuer dass alles ist und man schnell mal mit Equipment im Wert eines Kleinwagens unterwegs ist. Dann ist es auch egal, ob es ein Unfall oder Diebstahl ist, die Neuanschaffung würde in der Brieftasche sehr schmerzen. Ich habe eine Versicherung gefunden, die speziell für Fotografen ausgelegt ist, besonders interessant für mich war, dass die Technik mit Neuwert und auch im Ausland versichert ist. Ich habe nur die wichtigsten Sachen versichert und derzeit liegt mein Versicherungsbeitrag ich bei etwa 150 Euro im Jahr.

Doch wie sieht es eigentlich aus wenn mein Stativ plötzlich auf ein Auto knallt, oder ich die teure Deckenlampe damit schrotte. Ich habe erst darüber nachgedacht als mir mal fast so etwas passiert wäre. Seit ein paar Monaten habe ich daher eine Berufshaftpflichtversicherung die mit einer gewissen Selbstbeteiligung solche Fälle abdeckt. Kostenpunkt sind hier etwa 150 Euro im Jahr.

 

Achja – zu guter letzt habe ich noch ein Konto, auf dem ich nur Dinge buche die mit der Fotografie zu tun haben. Das erleichtert einem dann auch etwas den Aufwand bei der Steuererklärung. Womit wir auch beim nervigsten Teil wären, der jedes Jahr kommt. Die Steuererklärung und Gewinnermittlung für das Finanzamt. Derzeit ist alles noch so überschaubar, dass es auch ohne Steuerberater geht. Ich benutze lediglich eine Software, um alles fertig zu machen.

Fazit: Es ist am Anfang viel Recherche und Papierkram, aber man gewöhnt sich daran und die Kosten sind am Ende dann doch überschaubar. Ich kann es nur jeden empfehlen der sich nebenberuflich selbstständig machen möchte!

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14 Comments:
  1. Hey,
    ich bin bei meiner Recherche über Deinen Artikel gestolpert. Tolle Übersicht, über die notwendigen Schritte auf dem Weg zum Nebengewerbe, die mir sehr weiterhelfen. :)

    Kannst du mir sagen, wie es sich bei der Befreiung/Anmeldung bei der BG ETEM verhält? Muss man irgendeinen Nachweis dafür erbringen, dass man die 100 Tage im Jahr nicht überschreitet?

    Beste Grüße und allzeit gutes Licht!

    Kai

    Kai · Juni 12, 2015
    • Hallo Kai,
      es freut mich wenn ich dir weiterhelfen konnte :)
      Was den nachweis angeht fragst du am Besen direkt bei der BGETEM nach.
      Ich meine mich zu erinnern, dass ein formloses Schreiben gereicht hatte. Solange du die Fotografie als Nebengewerbe betreibst ist das mit den unter 100 Tagen ja auch ein realistischer Ansatz.
      Viel Erfolg!

      Chris · Juni 12, 2015
  2. Hi Chris,
    vielen Dank für Deinen Beitrag, der für mich sehr hilfreich war.
    Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß und viel Erfolg.
    Grüße, Steffi

    Steffi · Juli 31, 2015
  3. Hallo Chris,
    Vielen Dank für deinen klaren und detaillierten Artikel, den besten Artikel den ich zu diesen Thema gelesen habe.
    Super formuliert! Darf man fragen, welche Software du zur Steuererklärung verwendest ?
    Viele Grüße Helga

    Helga · Februar 23, 2016
    • Hallo Helga,
      derzeit nutze ich die Software von WISO.
      Hab es gerade nicht parrat ist glaube diese hier.

      Chris · Februar 24, 2016
  4. Vielen lieben Dank für die gute Erklärung. Genauso hab ich es jetzt auch gemacht. Kannst du eine gute Equipment Versicherung empfehlen? Danke Hannah

    Hannah · September 14, 2016
    • Hallo Hannah,
      ich kann die von Pergande & Pöthe empfehlen! Hatte selbst schon einen kleinen Versicherungsfall und lief alles problemlos. Die Technik ist da auch im Ausland versichert. Um die Versicherungssumme nicht zu weit hoch zu treiben habe ich nur Technik über 300€ versichert. Den Wert kannst du dir aber auch selbst überlegen. Hier noch der direkte Link für dich: http://www.pundpgmbh.de/produkte/foto-assekuranz.html

      Aber vergleichen schadet ja nie, wenn du eine andere geeignete findest, lass es mich wissen :)

      Chris · September 14, 2016
    • …noch ein kleiner Nachtrag: Da ich gerade gesehen habe, dass du viel mit Essen machst. Ich mag die Bilder von http://www.corinnagissemann.de und sie gibt auch Foto-Workshops. Vielleicht ist das ja etwas für dich,.. wenn ich mal bei ihr in der gegend bin werd cih auf jeden Fall einen buchen, auch wenn ich sonst eher wenig Food-Bilder mache :D
      Liebe Grüße

      Chris · September 14, 2016
  5. Hey Chris, ich bin auch gerade über deinen Artikel gestolpert bei meiner Recherche nach Kleingewerbe als Fotograf. Ich stehe im Prinzip vor dem gleichen Punkt, wie du damals. Meine FRage wäre, wie ist das mit der Krankenversicherung? Ich arbeite ja hauptberuflich und bin in der GKV versichert. Würde ich dann da rausfallenund muss in die private Krankenversicherung? und wie sind deine Erfahrungen, diese Mitgliedsgebühr bei der HWK, rechnet sich das alles, wenn man blos bissl was macht?
    Danke schonmal für deine Antwort
    Agnes

    Agnes · September 02, 2017
    • Hi Agnes, ich freu mich wenn ich dir mit dem Blogeintrag weiterhelfen kann. Zum Thema Krankenversicherung ist es wahrscheinlich am besten du telefonierst mal mit deiner, die sollten dir eigentlich fundierte Auskunft geben über deinen Tarif und deine Möglichkeiten. Ich hab das damals auch gemacht und kann mich noch grob daran erinnern dass es kein Problem sein sollte wenn man unter 20 Stunden/Woche selbstständig tätig ist. Man bekommt auch im Jahr einen Meldebogen denn man zur Dauer und Verdienst aus der Selbstständigkeit ausfüllen muss. Soweit ich das mitbekommen habe zählt für die Krankenversicherung der Teil in dem du die meiste Zeit arbeitest/das meiste Einkommen erwirtschaftest für deine Einstufung. Wie gesagt, das kann sicher von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Du müsstest dann noch für dich abklären inwiefern du als gewerbetreibender/Handwerker(in) in Ausübung deiner Arbeit versichert bist. Hierzu könnte aus meiner Sicht eine Berufshaftpflicht (ca 140€/Jahr) und BGETEM oder private Versicherung zählen (ca. 300€ / Jahr). Berufshaftpflicht für den Schaden den du bei deinen Mitmenschen/Sachen anrichtest und BGETEM für alles was dir auf dem Weg oder bei der Arbeit passieren kann. Man muss beides nicht haben (solange du unter 100Tage im Jahr arbeitest) aber kann eventuell irgendwann mal sinnvoll werden wenn du bei einem Kunden bit nen Stativ nen Kratzer in den Porsche machst :)
      Zum Thema HWK bzw. IHK hab ich im Beitrag schon kurz geschrieben. Eventuell kommst du auch als Freiberufler durch und musst nicht in eine der Kammern, das hängt aber von deiner Arbeit ab.
      Ob sich das lohnt musst du für dich selbst einschätzen – rechne dir einfach mal alle Kosten pro Jahr zusammen und schau ob du mehr erwirtschaften könntest. Also Versicherungen, Mieten für Technik, Neuanschaffungen, Software (Photoshop/Lightroom Could), Webseite, Einkommenssteuer… Das kann alles bei 0€/Jahr liegen oder aber auch 2-3000/Jahr sein. Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg! :)

      Chris · September 03, 2017
  6. Hallo Christoph,

    endlich mal jemand, der’s auf den Punkt bringt. Herzlichen Dank!!!
    Hätt ich mal früher drauf stoßen sollen. Hätte mir viel Zeit erspart.
    LG!

    Andrea · Februar 12, 2019
  7. Hallo Christoph,

    Danke, der Beitrag fasst alles gut zusammen (was wir auch recherchiert haben). Meine Frau würde gerne aus dem „Fotografieren im Bekanntenkreis- Modus raus“. Was mich noch etwas umtreibt, darf sie als Fotograf werben (ohne Berufsausbildung, aber eingetragen in der Handwerkskammer) oder unterliegt sie da in irgendeiner Weise Beschränkungen?

    Grüße Tobi

    Tobi · März 24, 2019
    • Hallo Tobi, leider komme ich hier nicht immer dazu zeitnahe zu antworten. Meines Wissens nach ist die Bezeichnung „Fotograf“ in Deutschland nicht geschützt. Sollte sie also problemlos machen können :)

      Chris · April 16, 2019
  8. Ich danke dir für diesen tollen Beitrag!!! Kein geschwafel sondern so das es jeder versteht :) Ich stehe gerade genau an dem Punkt und hab schon flimmern vor den Augen weil ich die Übersicht verloren habe.. Jetzt hab ich mir Punkt für Punkt aufgeschrieben was ich machen will und weiter gehts :)

    Sabrina · Mai 08, 2019

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